top of page

 

a l l g e m e i n e   G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n

Die allgemeinen Geschäftsbedingen gelten durch Auftragserteilung an JANIS WEISS | FOTOGRAFIE. Der Auftraggeber verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie von der Fotografin ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Der Kunde verpflichtet sich, die Liefer- und Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

 

1. Allgemeines

1.1. die nachfolgenden AGB gelten für alle von der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Die Auftragserteilung kann mündlich erfolgen.

1.2. Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Still-Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw.).

 

2. Urheberrecht

2.1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2.2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. 

2.3. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

2.4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.

2.5. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. 

2.6. Bei der Verwertung der Lichtbilder wird die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber; copyright by JANIS WEISS | FOTOGRAFIE des Lichtbildes genannt. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

2.7. Die Negative bzw. die Bilddateien verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Negative oder der Bilddateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

 

3. Vergütung,
Eigentumsvorbehalte, Bildauffassung 

3.1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modelhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. 

3.2. Bei Aufträgen oder Bestellungen, die einen Wert von 150,00 EUR überschreiten, ist eine Anzahlung durch den Auftraggeber i. H. v. mindestens 30 % des Auftragswertes zu leisten. Der Rechnungsbetrag ist i. d. R. bei Abholung in bar zu begleichen. 

3.3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 21 Tagen nach Zugang der Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. 

3.4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin. Evtl. zugesicherte Abtretungen an Bildrechte bleiben bei der Fotografin bis zur vollständigen Bezahlung.

3.5. Der Auftraggeber erkennt meine Bildauffassung und Gestaltung mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs- Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

3.6. Bis 50 km (Anfahrt) sind enthalten. Für jeden weiteren Anfahrts-km werden 0,30 EUR berechnet.

 

4. Haftung

4.1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin, wenn nicht anders vereinbart wurde, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht bei einem Verlust von Lichtbildern, auch Daten, beschränkt sich auf die Verfügungstellung von neuem Filmmaterial. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

4.2. Die Fotografin verwahrt die Negative oder digitalen Bilddaten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative oder digitalen Bilddaten nach 3 Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

4.3. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. 

4.4. Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

 

5. Nebenpflichten

5.1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

5.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach drei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

6. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

6.1. Überlässt die Fotografin dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann die Fotografin, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

Werden die Bilder nicht in der 7-Tage-Frist an die Fotografin zurückgeschickt, gilt die Sendung als abgenommen und diese wird komplett in Rechnung gestellt.

6.2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, um mehr als 15 % überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin Schadensersatzansprüche geltend machen.

6.3. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für die Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

6.4. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, wird eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe berechnet:

 

Storno mehr als sieben Tage: 10%

Storno weniger als sieben Tage: 50%

Storno 24 Stunden vor dem Termin:100 %

 

der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen, wie z.B. Studioräume, Visagisten werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr der Fotografin.

6.5. Beanstandungen, gleich weder Art müssen innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei mir eingehen. Nach dieser Frist gelten die Lieferungen als verbindlich angenommen. 

 

7. Datenschutz 

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

8. Digitale Fotografie

8.1. Die Digitalisierung, Speicherung, elektronische Veränderung und Vervielfältigung der Lichtbilder der Fotografin auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

8.2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

 

9. Bildbearbeitung 

9.1. Die Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dies mit [B] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG. 

9.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Fotografin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotografin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft ist. 

9.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. 

9.4. DerAuftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, der Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt der Fotografin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

 

10. Nutzung und Verbreitung

10. 1. Die Verbreitung von Lichtbildern der Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber gestattet. 

10.2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcoples geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

10.3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die die Fotografin auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin. 

10.4. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 

10.5. Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotografin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 

10.6. Hat die Fotografin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Fotografin verändert werden. 

10.7. Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung/zu Veröffentlichungen der Fotografin benutzt werden dürfen, z.B. im Internet, in Printmedien oder in Veröffentlichungen z.B. in Buchform, Präsentationsmappen, Schaufenster usw.

Von dieser Regelung sind ausgeschlossen Lichtbilder, die dem Bereich der Erotik/Akt zuzuordnen sind. Die Fotografin verpflichtet sich, solche Bilder und Daten streng vertraulich zu behandeln. Die Ausstellung oder sonstige Verwertung von Lichtbildern aus diesem Bereich bedarf grundsätzlich der ausdrücklichen Zustimmung der abgebildeten Person. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

10.8. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen. 

 

11. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

Vorbehalten wird das Recht, die AGB zu ergänzen oder zu ändern.

Der Auftraggeber erkennt durch Auftragserteilung meine Lieferbedingungen an.

Sonstige zusätzlichen Vereinbarungen wie z. B. Verwendungszweck und Sonderwünsche bedürfen der Schriftform

bottom of page